Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur in Bayern nach Maßgabe
- dieses Programms,
- der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO). Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zweck der Förderung
1Ziel der Förderung ist der Aufbau einer öffentlichen und betriebsinternen Infrastruktur zur Treibstoffversorgung mit Wasserstoff in allen Teilen Bayerns. 2Im Fokus der bayerischen Förderung steht die Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik in Bayern, da hier die größten Potentiale gesehen werden. 3Die bayerische Förderung grenzt sich damit zur Bundesförderung ab, die den Schwerpunkt auf den Aufbau der Infrastruktur für wasserstoffbetriebene PKW setzt und ergänzt diese komplementär. 4Damit wird der Aufbau einer Basis-Wasserstoffbetankungsinfrastruktur in Bayern angestrebt, mit dem in der Bayerischen Wasserstoffstrategie definierten Ziel 100 Wasserstofftankstellen zu erreichen. 5Dadurch soll insbesondere auch ein Anreiz für die Investition in die Tankstelleninfrastruktur durch Omnibus/Logistikunternehmen oder Stadtwerke geschaffen werden. 6Darüber hinaus soll die Markteinführung von umweltfreundlichen und wettbewerbsfähigen wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen und Bussen sowie die bedarfsorientierte Erzeugung von Wasserstoff durch klimaneutrale Wasserstofferzeugungsanlagen als Bestandteil der Betankungsinfrastruktur unterstützt werden. 7So wird der notwendige Anreiz geschaffen, der einen Aufbau dieser Märkte in Bayern unterstützt. 8Zugleich wird mit der Förderung ein Beitrag zur Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen und zum Klimaschutz im Energie- und Verkehrssektor geleistet sowie neue Arbeitsplätze in Bayern geschaffen. 9Die Förderung erfolgt ergänzend zur Förderung der batterieelektrischen Fahrzeuge und leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung der lokal emissionsfreien Mobilität.