Cluster Mobility & Logistics

Förderung von Flurförderzeug-Flotten mit Brennstoffzellenantrieb

28.09.2020

Antragerstellung bis 20.11.2020

Mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Marktaktivierung für Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs.

Im Fokus des aktuellen Aufrufs steht die Förderung von Flurförderzeug-Flotten mit Brennstoffzellenantrieb und der zu deren Versorgung ggf. notwendigen Betankungsinfrastruktur nach Abschnitt 2.1 der vorgenannten Förderrichtlinie. Flurförderzeug-Flotten werden ab einem Mindestbedarf von 3 kg Wasserstoff pro Betriebsstunde (Bh) der Gesamtflotte oder ab einer Mindestanzahl von 10 Fahrzeugen gefördert. Eine Förderung von durch Leasing beschaffter Flurförderzeuge ist ausgeschlossen. 

Folgende notwendige Dokumente zur Antragerstellung finden Sie rechts im Bereich Downloads:

  • Checkliste
  • Vorlage für Vorhabenbeschreibung
  • Berechnung des Umweltnutzens
  • Excel-Dateien zur Ermittlung der förderfähigen Ausgaben
  • Bei Beantragung eines Bonus auf die Förderquote aufgrund eines KMU-Status:
    • Bestätigung KMU-Status
    • KMU Definition

Weitere Informationen.

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