Cluster Mobility & Logistics Fördermittel (Cluster Mobility & Logistics)

Förderung: Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrierelevante Anwendungen

09.09.2020

Batterie 2020 Transfer

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrierelevante Anwendungen (Batterie 2020 Transfer)“ im Rahmen des Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ im Rahmenprogramm „Vom Material zur Innovation“

Der Klimaschutz, die Energieversorgung und die Elektromobilität sind zentrale Themen in der nachhaltigen Weiterentwicklung Deutschlands als Wirtschafts- und Technologiestandort. Durch den steigenden Einsatz regenerativer Energien in Industrie, Verkehr und privaten Haushalten wird die Speicherung von Energie in Batterien zu einem wesentlichen Faktor. Die Anwendungsfelder reichen dabei vom Consumer Bereich mit Mikrobatterien für Smart Watches oder Headsets, der Medizintechnik, über industrielle Anwendungen wie Power Tools und Batterien für elektrifizierte Fahrzeuge bis hin zu großen stationären Batteriespeichern zur Pufferung der fluktuierenden Bereitstellung regenerativen Stroms.

Zur Sicherung der technologischen Souveränität und von Arbeitsplätzen in Deutschland ist es notwendig, die vollständige Kompetenz entlang der Wertschöpfungskette Batterie zu besitzen. Die größte Lücke besteht aktuell noch bei der Fertigung von Batteriezellen. Eine wichtige Mission der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung ist es daher, in Deutschland eine Batteriezellproduktion aufzubauen und nachhaltig zu unterstützen. Dabei gilt es, auch das erforderliche Umdenken und Umsteuern bei der Nutzung der Rohstoffe zu berücksichtigen. Es müssen Maßnahmen zur Ressourcenschonung und zur Erhöhung der Effizienz bei ihrer Verwertung ergriffen werden. Zusätzlich spielen Recycling und Wiederverwendung von Sekundärrohstoffen aus ökonomischer und gesellschaftlicher Perspektive eine bedeutende Rolle.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt daher seit mehreren Jahren die Batterie­forschung als einen wichtigen Baustein für eine nachhaltige Innovationspolitik für den Standort Deutschland. Diese setzt das BMBF mit dem übergreifenden Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ zur forschungsseitigen Unter­stützung des Aufbaus einer industriellen Batteriezellproduktion und als Beitrag zur europäischen Batterieallianz konsequent fort. Mit dem Dachkonzept wird der Bogen von der Erforschung neuer Batteriekonzepte bis hin zur Industrialisierung – etwa mit Hilfe der im Aufbau befindlichen „Forschungsfertigung Batteriezelle“ – geschlagen. Aufbauend auf der Bekanntmachung der Richtlinien zur Förderung von „Batteriematerialien für zukünftige elektromobile und stationäre Anwendungen (Batterie 2020)“ vom 30. Juli 2014 (BAnz AT 13.08.2014 B3) ist die Richtlinie „Batterie 2020 Transfer“ dabei ein wesentliches Instrument, das Unternehmen und Wissenschaft unterstützen soll, neue Technologien zu entwickeln und in Richtung Marktreife voranzutreiben. Sie steht so auch im Einklang mit den übergeordneten Zielen der Nationalen Plattform Mobilität.

Förderziel und Zuwendungszweck

Das BMBF beabsichtigt auf Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema „Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrie­relevante Anwendungen (Batterie 2020 Transfer)“ zu fördern.

Ziel der Förderrichtlinie ist es, Entwicklungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für wieder aufladbare, elektrochemische Energiespeicher (Sekundärbatterien) im Sinne der zirkulären Wirtschaft voranzutreiben. Übergeordnet werden Ressourceneffizienz und -schonung sowie Werterhaltung und eine verlängerte Nutzungsphase der Sekundärbatterien angestrebt.

Zweck der Förderung ist die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, in denen Aspekte mit Blick auf die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) umgesetzt und ein entscheidender Beitrag für eine nachhaltige Elektromobilität sowie weitere industrielle Batterieanwendungen geleistet wird. Ein Schwerpunkt der Förderrichtlinie liegt auf den Wertschöpfungsstufen des Produkt- und Prozessdesigns, der Synthese der Materialien sowie den Fertigungsprozessen für Batteriezellen. Weitere Schwerpunkte sind die Wiederverwendung der Sekundärrohstoffe und das Batteriematerialrecycling.

Neben Anwendungen in der Elektromobilität (Landfahrzeuge, Lufttransport, Schifffahrt), stationären Speichern, weiteren industrierelevanten Anwendungen (wie beispielsweise Hochleistungswerkzeuge) kann der Einsatz in mobilen Arbeitsgeräten (Landmaschinen, Gabelstapler, Flurförderzeuge etc.) sowie in Arbeitsgeräten für Haushalt und Garten oder der Medizintechnik adressiert werden.

Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der High-Tech-Strategie 2025 der Bundesregierung mit dem Ziel, Innovation und Wachstum der Industrie in Deutschland voranzubringen. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere die Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie die Verwertung der Projektergebnisse durch diese werden angestrebt.

Zur Bekanntmachung.

zurück zur Übersicht