Cluster Mobility & Logistics Fördermittel (Cluster Mobility & Logistics)

Förderrichtlinie Elektromobilität

13.01.2021

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Die Bundesregierung unterstützt die Marktentwicklung der Elektromobilität seit Jahren mit umfangreichen Förderaktivitäten. Zielsetzung der Förderung ist es, alternative Technologien im Verkehrssektor zu etablieren und diesen energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten und die Energiewende im Verkehr voranzutreiben.

Im aktuellen Koalitionsvertrag ist die Elektromobilität Teil des Maßnahmenbündels zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzabkommens von Paris und des Klimaschutzplans 2050. Im Klimaschutzprogramm 2030 ist sie zentraler Bestandteil. Bis zum Jahr 2030 sollen sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Das im Jahr 2020 verabschiedete „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ stellt etwa 50 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimaschutztechnologien bereit, um Deutschland aus der aktuellen Krise zu führen und mittel- und langfristig wirtschaftlich zu stärken. Darin enthalten sind Maßnahmen zur Stärkung der Forschung und Entwicklung und zur Mobilität bei gleichzeitiger Sicherstellung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Zentrale Bestandteile des Pakets sind Investitionen in Forschung und Entwicklung, der Aufbau elektromobiler Fahrzeugflotten (als Vorreiter bei der Elektrifizierung) und Infrastrukturen sowie die Stärkung der Länder und Kommunen.

Aufbauend auf diesen Zielsetzungen und Vorgaben unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit dieser Förderrichtlinie den weiteren Markthochlauf der Elektromobilität in der Fläche und schafft ein breites Förderangebot für alle Akteure.

Gefördert wird der Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten im kommunalen, regionalen und gewerblichen Umfeld. Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten zu leisten und die relevanten Akteure sachgerecht bei der Umstellung ihrer Fuhrparke zu unterstützen. Das Förderangebot erstreckt sich von der Förderung konzeptioneller Vorbetrachtungen bis hin zur finanziellen Unterstützung beim Aufbau von Flotten und Ladeinfrastrukturen.

Ein weiterer Schwerpunkt dieser Richtlinie liegt auf der Förderung von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Elektromobilität mit dem Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und von Forschungseinrichtungen in Deutschland, der Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der Produkte und Dienstleistungen und der Bereitstellung einer leistungsfähigen Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur. Mit diesem Fokus liefert die Richtlinie zudem wesentliche Erkenntnisgewinne zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Investitionsförderprogrammen zur Elektromobilität der Bundesregierung. Offene Forschungsfragen können technologieübergreifend und verkehrsträgerneutral in Verbundvorhaben untersucht werden und sollen so den weiteren Markthochlauf der Elektromobilität unterstützen.

Die projektübergreifende Programmbegleitung gewährleistet eine zielgruppenspezifische Ergebniszusammenführung und ermöglicht die flexible Ausrichtung der Förderschwerpunkte an den Markterfordernissen. Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Förderprogramms werden die Fördersätze, technischen Anforderungen und Umweltstandards der Richtlinie regelmäßig überprüft und angepasst. Dies gilt auch für die auf Grundlage der Richtlinie umzusetzenden Förderaufrufe.

Zur kompletten Förderrichtlinie.

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