1 Förderziel und Zuwendungszweck
1.1 Der Radverkehr stellt einen wichtigen Teil eines modernen Verkehrssystems in städtischen und ländlichen Räumen dar. Mit seinen positiven Effekten für die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden, die Gesundheit sowie das Klima liefert er einen Beitrag zu vielen aktuellen und zukünftigen verkehrspolitischen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf ihre verkehrs-, energie- und klimapolitischen Ziele misst die Bundesregierung der Förderung des Radverkehrs einen hohen Stellenwert bei.
1.2 Neben nicht investiven Maßnahmen, die nach der „Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020“ gefördert werden, werden nunmehr innovative Projekte zur Stärkung des Radverkehrs, insbesondere investive Maßnahmen, unterstützt. Aus der modellhaften Erprobung und Anwendungspraxis heraus sollen neue Ideen und Konzepte entwickelt werden, die auch an anderen Orten wertvolle Beiträge für die die Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland leisten können. Mit der Förderung durch den Bund werden Impulse gesetzt, Anreize geschaffen und – durch die Übertragbarkeit der Ergebnisse – die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse unterstützt. Neben der Förderung von Modellprojekten werden durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auch Vorhaben unterstützt, mit denen ein besonderer Handlungs- und Erkenntnisbedarf gedeckt werden soll.
1.3 Zuwendungen werden nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften gewährt. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; das BMVI entscheidet als Zuwendungsgeber aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Aus gewährten Zuwendungen kann nicht auf eine künftige Förderung geschlossen werden.
2 Gegenstand der Förderung
2.1 Gefördert werden innovative Projekte des Radverkehrs in Deutschland, insbesondere investive Maßnahmen, die die weitere Entwicklung des Radverkehrs unterstützen, indem sie vor allem
– einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten (z. B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und/oder
– die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern (z. B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und -maßnahmen zum Radverkehr einschließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln).