Präambel
Die Elektromobilität entscheidet zusammen mit der Digitalisierung über die Zukunft der Automobilindustrie. Die Automobilindustrie befindet sich ebenso wie das Automobil in einem deutlichen Strukturwandel. Auslöser sind die Digitalisierung, die Automatisierung und neue Antriebstechnologien als Antwort auf die Regulierung von Schadstoff- und CO2-Emissionen. Damit aus diesem technologischen und regulatorischen Wandel eine umweltfreundliche Mobilität resultiert, müssen jetzt flankierende wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen gesetzt werden.
Nur mit weiteren unterstützenden Maßnahmen wird es gelingen, die Entwicklung der Elektromobilität in der aktuellen Phase des Markthochlaufs noch deutlicher zu forcieren und die gemeinsam von Bundesregierung und Automobilindustrie gesetzte Zielmarke von einer Million Elektrofahrzeugen zu erreichen. Die vorliegende Förderrichtlinie adressiert den im Rahmen des Maßnahmenpakets Elektromobilität vereinbarten Umweltbonus für den Erwerb von reinen Elektrofahrzeugen, von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen und Wasserstoff-/Brennstoffzellenfahrzeugen.
Elektrofahrzeuge sind bei geringen Geschwindigkeiten sehr leise und damit insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen schwer oder gar nicht wahrnehmbar. Daher wird durch einen eigenen Förderbaustein die Anschaffung von akustischen Zusatzeinrichtungen (Acoustic Vehicle Alerting Systems – AVAS) gefördert.
Zuwendungszweck
Förderziel
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe eines Umweltbonus den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Dadurch kann ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen um rund 300 000 Fahrzeuge geleistet werden. Die Maßnahmen werden die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt unterstützen.
Des Weiteren sollen die speziell von Elektrofahrzeugen ausgehenden Gefahren für Verkehrsteilnehmer, die auf akustische Signale angewiesen sind, durch die Unterstützung des Einbaus von AVAS kompensiert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier. www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet