Cluster Mobility & Logistics

Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Thema „Künstliche Intelligenz für IT-Sicherheit“

08.01.2019

Im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt 2015 bis 2020“

Förderziel und Zuwendungszweck

Mit der fortschreitenden Digitalisierung bieten die immer komplexeren IT-Systeme eine Vielzahl von Angriffsflächen. Die Zahl der auf die Systeme durchgeführten Attacken ist riesig und die Angriffsmethoden verändern sich fortwährend. Erkennung und Abwehr dieser Angriffe stellen die Betreiber der Systeme vor immer größere Herausforderungen: Abwehrstrategien für komplexe Systemlandschafen sind oft sehr speziell und müssen auf sich schnell verändernde Angriffe angepasst werden. Außerdem besteht die Notwendigkeit, Angriffe in Echtzeit zu erkennen, um rechtzeitig auf sie zu reagieren. Der Einsatz maschineller Lernverfahren und Künstlicher Intelligenz (KI) kann dazu dienen, dass vernetzte IT-Systeme sich in Zukunft eigenständig auf neue Bedrohungen einstellen. Der Einsatz von Verfahren, die auf KI basieren, ist jedoch sehr anspruchsvoll. So ist mit der Inbetriebnahme solcher Systeme oftmals ein hoher zeitlicher Aufwand verbunden. Auch ist stets zu klären, ob und inwieweit der Mensch in den Erkennungs- und Abwehrprozess eingreifen kann bzw. soll.

Die fortschreitende Entwicklung im Bereich der KI birgt ein großes Potenzial zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Deutschland besitzt sowohl bei der Forschung zu KI als auch zu IT-Sicherheit große Kompetenzen. Es gilt nun, die Zusammenarbeit dieser beiden Bereiche enger zu verzahnen um Innovationen zu befördern und gegenseitige Synergien zu nutzen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher die anwendungsorientierte Erforschung und Entwicklung (FuE) von IT-Sicherheitstechnologien und -verfahren auf Basis KI zu fördern. Ziel ist es, die Forschung im Bereich der KI und der IT-Sicherheit stärker miteinander zu verbinden, um Deutschland als Standort innovativer IT-Sicherheitslösungen zu stärken. Zudem wird mit der Förderung beabsichtigt, die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich zu intensivieren und besonders die Partizipation kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an wissenschaftlichen Ergebnissen zu unterstützen. Endanwendern, wie Sicherheitsbehörden oder Unternehmen der betrieblichen Wirtschaft, kommt eine wichtige Rolle beim Transfer und der anwendungsorientierten Ausgestaltung der Forschungsergebnisse und ihrer zukünftigen Nutzung zu. Auf diese Weise soll die Förderung auch einen wichtigen Beitrag zur technologischen Souveränität Deutschlands im Bereich der IT-Sicherheit leisten.

Die Fördermaßnahme ist Teil der Umsetzung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“ und der Hightech-Strategie 2025. Im dortigen Handlungsfeld II ist sowohl eine Stärkung der IT-Sicherheitsforschung als auch die Mission, KI in die Anwendung zu bringen, festgeschrieben.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens sollen vorrangig in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.

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