Noch bis 15. Januar 2025 um 16Uhr ist die Antragstellung im zweiten Förderaufruf des Programmes "Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern" möglich. Aufgrund der großen Nachfrage beim ersten Aufruf wurde der verfügbare Fördermitteltopf vom bayerischen Wirtschaftsministerium von vier auf fünf Millionen Euro aufgestockt.
Gefördert werden analog zum ersten Aufruf nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte und die für deren Betrieb benötigten Netzanschlüsse, die für das Laden von unternehmenseignen elektrischen E-Straßengüterverkehrsfahrzeugen genutzt werden. Die max. Fördersätze liegen erneut bei 40 Prozent für große Unternehmen und bei 50 Prozent für KMUs.
Die beantragten Ladeorte müssen selbsterklärend in Bayern liegen. Die Reihung der Anträge erfolgt über die ermittelte Umweltentlastung pro Ladepunkt. Entsprechend hat es für die Erfolgsaussichten Ihres Antrages keine Relevanz, wann Sie diesen während des zweimonatigen Antragstellungszeitraumes einreichen. Die Antragstellung selbst ist in wenigen Minuten erledigt, da nur wenige Felder ausgefüllt und entsprechend keinerlei Anhänge oder Dokumente hochgeladen werden müssen.
Sämtliche Informationen, wie auch den Link zum Antragssystem, finden Sie auf folgender Seite:
Für weitere Rückfragen steht Ihnen zudem sehr gerne Bastian Ritter bereit.
Mail: bastian.ritterbayern-innovativ.de
Tel.: 0911 20671-321