Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 5. Dezember 2017 fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auch die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und betriebsnotwendiger Ladeinfrastruktur. Ziel der Förderung ist es, den Verkehrssektor sukzessive auf klimafreundliche Technologien umzustellen.
Im aktuellen Förderaufruf zum Flottenaustausch für Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein und mittlere Unternehmen (KMU) werden gezielt jene Anwender unterstützt, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge umstellen und dazu auch Investitionen in die für den Betrieb notwendige Lade-Infrastruktur tätigen wollen.
Dafür stellt das BMVI im passenden Flottenaustauschprogramm ca. 50 Mio. EUR bereit. Das Förderverfahren wird als Windhund-Verfahren umgesetzt. Anträge können bis zum 14.9. eingereicht werden.
Der aktuelle Aufruf des BMVI zur Förderung von e-Fahrzeugen richtet sich insbesondere an Handwerksunternehmen und KMU. Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge (N1, N2 und N3). Hybride mit oder ohne Stecker werden nicht berücksichtigt. Gefördert werden die Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner mit bis zu 40%. Allerdings ist das Programm nach aktueller Information nicht mit anderen Förderungen (z.B. Umweltbonus) kumulierbar.