Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bekanntmachung der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) als Teil des Regierungsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten
Präambel
Das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) wird seit dem Jahr 2007 als ressortübergreifendes Programm gemeinsam mit der Industrie und der Wissenschaft umgesetzt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit der ersten Phase des NIP im Zeitraum von 2007 bis 2016 maßgeblich hierzu beigetragen. Die Zielstellung war die Marktvorbereitung entsprechender Technologien über die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI). Das langfristig auf zehn Jahre angelegte Programm trug wesentlich dazu bei, dass auf der Basis stabiler Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten in Deutschland eine Industriebranche entstanden ist, die international wettbewerbsfähig ist. Mit der beginnenden Markteinführung von Brennstoffzellenprodukten sowie dem stetigen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur für den Verkehr wurde das NIP neu ausgerichtet mit dem Ziel, die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie bis zum Jahr 2026 wettbewerbsfähig im Verkehrssektor und im Energiemarkt zu etablieren. Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 unter der Federführung des BMVI ein ressortübergreifendes Regierungsprogramm zur Fortsetzung des NIP bis zum Jahr 2026 erstellt, in dem die Förderaktivitäten der Bundesregierung sowie das gemeinsame Vorgehen verankert wurden.
Die im Rahmen dessen vom BMVI als erforderlich angesehenen Fördermaßnahmen sind in dem Dokument „Fortsetzung des NIP 2016 bis 2026, Maßnahmen des BMVI als Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Mobilität“ aufgeführt. Darin vorgesehen sind Maßnahmen zur anwendungsbezogenen Marktaktivierung sowie eine Kontinuität bei der FuEuI-Förderung mit dem Ziel einer weiteren Kostenreduktion. Letzteres liegt im Fokus der aktuellen Förderrichtlinie.