Cluster Mobility & Logistics Fördermittel (Cluster Mobility & Logistics)

„Saubere Luft 2017 – 2020“

04/01/2019

2. Förderaufruf Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 – 2020“ für NOx-Kommunen zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der für deren Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur
 

Die Basis für den aktuellen Aufruf ist die Förderrichtlinie Elektromobilität vom 09.06.2015 (Update: 05.12.2017). Die Gesamtkoordination der Fördermaßnahme und insbesondere die Steuerung der programmatischen Begleitforschung erfolgt durch die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW). Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat das BMVI den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.

Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die besonders von NOx-Belastungen betroffenen Kommunen u.a. bei der Umstellung auf batterieelektrische Antriebe. Gefördert werden die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die für deren Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur. Im Fokus des aktuellen Förderaufrufs stehen kommunale Fahrzeugflotten, Flotten mit hoher innerstädtischer Verkehrsleistung und der ÖPNV. Der gewerbliche Einsatz von Elektrofahrzeugen (u.a. im Taxigewerbe, im Lieferdienst, im Car-Sharing, bei Handwerkern sowie bei sozialen Kranken- und Pflegediensten) wird ebenfalls gefördert, sofern die betroffene Kommune bestätigt, dass die Fahrzeugbeschaffung Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist. Auch die Beschaffung von Fahrzeugen durch Leasinggeber ist grundsätzlich förderfähig.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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