Mit der Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität vom 8. Dezember 2017 (BAnz AT 15.12.2017 B4) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wollen die genannten Ressorts Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fördern, die die energie- und klimapolitischen Potenziale der Elektromobilität erschließen und gleichzeitig zur Stärkung der Wettbewerbsposition deutscher Industriebranchen beitragen.
Im Haushaltsjahr 2020 sollen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Mittel im Energie- und Klimafonds neue Vorhaben auf Basis der oben genannten Förderrichtlinie ausgewählt werden. Folgende Themenschwerpunkte für Vorhaben des BMWi sind geplant:
- Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verfahren zur Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur (Nummer 2.3 der oben genannten Förderrichtlinie „Elektro-Mobil“)
- Stärkung der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion (Nummer 2.6 der oben genannten Förderrichtlinie „Elektro-Mobil“)
Entsprechend Nummer 7 der Förderrichtlinie „Elektro-Mobil“ werden antragsberechtigte Interessenten um Einreichung von Projektskizzen bis zum 1. März 2020 gebeten. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, verspätet eingereichte Projektskizzen können jedoch gegebenenfalls nicht mehr im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität vom 8. Dezember 2017 (BAnz AT 15.12.2017 B4).
Ende März 2020 sollen die bis dahin eingereichten Skizzen nach den in der Förderrichtlinie genannten Kriterien bewertet werden. Die besten Vorschläge werden anschließend zeitnah, gegebenenfalls nach einer Präsentation beim DLR*-Projektträger zwecks Klärung noch offener Fragen, zur Vorlage förmlicher Anträge aufgefordert. Diese müssen bis Sommer 2020 in bewilligungsfähigem Zustand vorliegen, da die Bewilligung aus haushaltsrechtlichen Gründen noch im Jahr 2020 erfolgen muss.
Das BMWi begrüßt insbesondere die Beteiligung von mittelständischen Unternehmen an Verbundvorhaben im Rahmen von „Elektro-Mobil“.
Ansprechpartner:
DLR-PT
Telefon: +49 22 03/6 01-45 42
E-Mail: pt-em@dlr.de
Link zum Herunterladen des Skizzentemplates und zur Einreichung der Skizze.