Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen dieses Programms den Aufbau einer öffentlichen und nichtöffentlichen Wasserstofftankstelleninfrastruktur. Im Fokus stehen hier die Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse und Sonderfahrzeuge in der Logistik. Im Zusammenhang mit Tankstellen können darüber hinaus auch klimaneutrale Wasserstofferzeugungsanlagen wie Elektrolyseure gefördert werden. Außerdem lässt sich als Bestandteil nichtöffentlicher Tankstellen auch die Anschaffung von bis zu drei wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen in den Kategorien der Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik oder die Umrüstung zu wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen fördern.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind und einen Sitz oder eine Niederlassung bzw. Betriebsstätte in Bayern haben.
Welche Voraussetzungen müssen im Wesentlichen erfüllt sein?
- Anlagen in Bayern
- Betriebsdauer der Tankstelle mind. sechs Jahre
- Versorgung der Tankstelle mit mind. 50% grünem Wasserstoff
- Wasserstofferzeugungsanlage muss mit 100% erneuerbaren Energien betrieben werden
- Öffentliche Tankstellen: Abgabe 24 Stunden an sieben Tagen der Woche
- Betriebsinterne Tankstellen: es darf keine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit geben
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
- Für öffentliche Tankstellen bis zu 90% der Differenz zwischen den beihilfefähigen Kosten und dem Betriebsgewinn der Investition
- Für nichtöffentliche Tankstellen (u.U. Kombination mit H2-Fahrzeugen) bis zu 40% der Mehrkosten im Vergleich zur konventionellen Tankstelle
- Für Wasserstofferzeugungsanlagen als Bestandteil von Tankstellen bis zu 40%
Wie kann man sich für eine Förderung bewerben?
Die Antragstellung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.
- Basisinformationen über Wasserstofftechnologie allgemein sowie das Förderprogramm einholen.
- Projektentwurf entwickeln und Partner einbinden.
- Projektentwurf skizzieren (ca. zwei Seiten) und mit dem Projektträger durchsprechen. Der Projektträger schaltet Sie dann für die Einreichung einer Projektskizze frei.
- Nach erfolgreicher Bewertung der Projektskizze werden Sie zur Einreichung eines Förderantrages aufgefordert.
- Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie mit der Umsetzung beginnen. Bitte tätigen Sie vorher keinerlei förderfähigen Beauftragungen oder Bestellungen.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.
Bekanntmachungen:
Richtlinien:
>> Richtlinie Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur in Bayern