Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das BMVI den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen und die dazugehörige Ladeinfrastruktur, kommunale Konzepte sowie anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Im Fokus dieses Aufrufs stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gemäß Absatz 2.2 der Förderrichtlinie.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen. Die Antragsteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben notwendige Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen. Die Antragsteller müssen ferner eine ausreichende Bonität nachweisen. Forschungseinrichtungen, die von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur für Aufgaben außerhalb der Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Bestimmungen im Anhang 1 AGVO wird
ausdrücklich begrüßt.
Frist 15.08.2019